DSFA — Datenschutz-Folgenabschätzung — Risikoanalyse nach Art. 35 DSGVO
Pflicht-Lektüre für DSB / Compliance-Lead vor Vertragsschluss. Bei Fragen: datenschutz@qognio.com

Anlage 4 zum AVV: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

gemäß Art. 35 DSGVO

Verantwortlicher Auftragsverarbeiter: fmhconsulting · Qognio — Finn Malte Hinrichsen Stand: April 2026 Version: 1.0


1. Allgemeine Angaben

Feld Angabe
Bezeichnung der Verarbeitung KI-gestützter Bot-Service für Personalwesen (HR)
Verantwortlicher (i. S. d. DSGVO) [Kundenname] (Auftraggeber)
Auftragsverarbeiter fmhconsulting · Qognio, Gärtnerstraße 105, 20253 Hamburg
Datenschutzbeauftragter AV Finn Malte Hinrichsen, datenschutz@qognio.com
Erstellt am April 2026
Nächste Überprüfung April 2027
Rechtsgrundlage DSFA Art. 35 Abs. 1 DSGVO — Die Verarbeitung birgt aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen

2. Erforderlichkeit der DSFA

2.1 Gründe für die Durchführung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, da mehrere der in Art. 35 Abs. 3 DSGVO und den Leitlinien der Art.-29-Datenschutzgruppe (WP 248 Rev. 01) genannten Kriterien erfüllt sind:

(1) Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte (Art. 35 Abs. 3 lit. a DSGVO): Der KI-Bot kann im HR-Einsatz zur Bewertung von Bewerberprofilen, zur Analyse von Mitarbeiterdaten und zur Entscheidungsunterstützung im Personalwesen eingesetzt werden. Dies stellt eine automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling dar.

(2) Verarbeitung besonderer Datenkategorien in großem Umfang (Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO): Im HR-Kontext werden regelmäßig Beschäftigtendaten verarbeitet, die besonderer Sensibilität unterliegen (Bewerbungsdaten, Leistungsbeurteilungen, ggf. Gesundheitsdaten).

(3) Einsatz neuer Technologien (Art. 35 Abs. 1 DSGVO): Der Einsatz von Large Language Models (LLMs) zur Verarbeitung von HR-Daten stellt eine neue Technologie dar, deren Risiken besonderer Bewertung bedürfen.

(4) High-Risk-System nach EU AI Act: Der Einsatz von KI-Systemen im Bereich Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit fällt unter Anhang III Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) und wird als Hochrisiko-KI-System eingestuft (vgl. hierzu die AI-Act-Konformitätsdokumentation, Dokument 10).

2.2 Positivliste der Aufsichtsbehörden

Die Verarbeitung fällt unter Nr. 11 (Einsatz von KI-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten) und Nr. 13 (automatisierte Verarbeitung von Beschäftigtendaten) der „Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist” (Positivliste) der Datenschutzkonferenz (DSK).


3. Systematische Beschreibung der Verarbeitung

3.1 Verarbeitungszweck

Der Qognio Bot-Service wird im Auftrag des Auftraggebers eingesetzt, um einen KI-gestützten Assistenten für den Bereich Personalwesen (HR) bereitzustellen. Typische Anwendungsfälle umfassen:

3.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung wird durch den Auftraggeber als Verantwortlichen bestimmt. In Betracht kommen:

Zweck Rechtsgrundlage
Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses § 26 Abs. 1 BDSG i. V. m. Art. 88 DSGVO
Durchführung des Bewerbungsverfahrens § 26 Abs. 1 BDSG
Beantwortung von Mitarbeiteranfragen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
Verarbeitung besonderer Kategorien Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (Arbeitsrecht) — nur mit gesonderter Vereinbarung

3.3 Kategorien betroffener Personen und Daten

Betroffene Personen: - Mitarbeitende des Auftraggebers - Bewerberinnen und Bewerber - Ehemalige Mitarbeitende

Datenkategorien (gemäß § 4 AVV): - Stammdaten (Name, Anrede, Titel) - Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Anschrift) - Beschäftigungsdaten (Abteilung, Position, Personalnummer, Vertragsdaten) - Kommunikationsdaten (Konversationsverläufe, Anfragen) - Dokumentendaten (hochgeladene Dokumente und deren Inhalte) - Nutzungsdaten (Zeitstempel, pseudonymisierte IP-Adressen) - Bewerbungsdaten (Lebenslaufdaten, Qualifikationen, Anschreiben)

3.4 Datenfluss

Nutzer (Mitarbeiter/HR-Abteilung)
        │
        ▼
[HTTPS/TLS 1.3] ──► Reverse Proxy (Traefik v3)
                            │
                     [WireGuard VPN]
                            │
                            ▼
                    Bot-Runtime (OpenClaw)
                      │            │
                      ▼            ▼
              PostgreSQL DB    LLM-Inferenz (Qwen 3.5)
              (mandantengetrennt)  (Self-Hosted, 8× GPU)
                                        │
                                        ▼
                                  Antwort an Nutzer

Alle Komponenten befinden sich in einem Rechenzentrum in Schleswig-Holstein. Es erfolgt kein Datentransfer in Drittländer und keine Übermittlung an Dritte.

3.5 Speicherdauer

Die Speicherdauer richtet sich nach dem Löschkonzept (Anlage 3 zum AVV):


4. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

4.1 Notwendigkeit der Verarbeitung

Kriterium Bewertung
Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für die vom Auftraggeber definierten HR-Zwecke. Der Auftragnehmer verarbeitet keine Daten für eigene Zwecke.
Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c) Es werden nur die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Daten verarbeitet. Der Auftraggeber bestimmt Art und Umfang der eingegebenen Daten.
Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e) Differenziertes Löschkonzept mit definierten Fristen (Anlage 3).
Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d) KI-generierte Antworten werden als solche gekennzeichnet. Eine menschliche Überprüfung vor Entscheidungen auf Grundlage von KI-Ausgaben wird empfohlen und im Nutzungskonzept verankert.

4.2 Verhältnismäßigkeit

Die Verarbeitung ist verhältnismäßig, weil:


5. Risikobewertung

5.1 Methodik

Die Risikobewertung folgt der Methodik der DSK-Kurzpapiere und orientiert sich an den Vorgaben des Standard-Datenschutzmodells (SDM). Risiken werden nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen bewertet:

Eintrittswahrscheinlichkeit: | Stufe | Beschreibung | |——-|————-| | 1 — Gering | Vorfall ist unwahrscheinlich unter normalen Betriebsbedingungen | | 2 — Mittel | Vorfall ist unter bestimmten Umständen möglich | | 3 — Hoch | Vorfall ist wahrscheinlich oder hat sich in vergleichbaren Kontexten ereignet | | 4 — Sehr hoch | Vorfall ist zu erwarten oder hat sich bereits ereignet |

Schwere der Auswirkungen: | Stufe | Beschreibung | |——-|————-| | 1 — Gering | Betroffene erleiden allenfalls geringfügige Unannehmlichkeiten | | 2 — Mittel | Betroffene können erhebliche Unannehmlichkeiten erleiden, die sie überwinden können | | 3 — Hoch | Betroffene können schwerwiegende Konsequenzen erleiden | | 4 — Sehr hoch | Betroffene können besonders schwerwiegende oder gar irreversible Konsequenzen erleiden |

Risikoniveau: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere

Risikoniveau Wert Maßnahme
Gering 1–4 Akzeptabel, reguläre Überwachung
Mittel 5–8 Risikominimierung erforderlich
Hoch 9–12 Erhebliche Risikominimierung erforderlich
Sehr hoch 13–16 Verarbeitung nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen oder nach Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO)

5.2 Identifizierte Risiken

R1: Unbefugter Zugriff auf HR-Daten

Aspekt Bewertung
Beschreibung Unbefugte erlangen Zugang zu sensiblen HR-Daten (Bewerberdaten, Beschäftigtendaten) durch Ausnutzung von Schwachstellen
Betroffene Rechte Vertraulichkeit, informationelle Selbstbestimmung
Eintrittswahrscheinlichkeit 2 — Mittel
Schwere 3 — Hoch
Risikoniveau 6 — Mittel
Bestehende Maßnahmen TLS 1.3, WireGuard VPN, MFA, Mandantentrennung, LUKS-Verschlüsselung, fail2ban, RBAC
Restrisikoniveau 3 — Gering

R2: Fehlerhafte oder diskriminierende KI-Ausgaben

Aspekt Bewertung
Beschreibung Der KI-Assistent generiert fehlerhafte, voreingenommene oder diskriminierende Aussagen im HR-Kontext (z. B. bei der Bewerberbewertung)
Betroffene Rechte Recht auf Nichtdiskriminierung, Recht auf faire Behandlung, Recht auf menschliche Überprüfung (Art. 22 DSGVO)
Eintrittswahrscheinlichkeit 2 — Mittel
Schwere 4 — Sehr hoch (potenzielle Diskriminierung bei Einstellung/Beförderung)
Risikoniveau 8 — Mittel
Bestehende Maßnahmen Menschliche Aufsicht bei Entscheidungen, Transparenzhinweise, Output-Filterung, Logging aller Interaktionen, keine automatisierten Einzelentscheidungen ohne menschliche Beteiligung
Restrisikoniveau 4 — Gering

R3: Datenverlust oder -vernichtung

Aspekt Bewertung
Beschreibung Verlust von HR-Daten durch technischen Defekt, Ransomware oder menschliches Versagen
Betroffene Rechte Verfügbarkeit, Integrität
Eintrittswahrscheinlichkeit 1 — Gering
Schwere 3 — Hoch
Risikoniveau 3 — Gering
Bestehende Maßnahmen Tägliche Backups, geographisch getrennte Backup-Speicherung, quartalsweise Restore-Tests, LUKS-Verschlüsselung, Monitoring (24/7)
Restrisikoniveau 2 — Gering

R4: Prompt Injection / Datenexfiltration

Aspekt Bewertung
Beschreibung Angreifer nutzen manipulierte Eingaben, um das LLM zu unbeabsichtigten Ausgaben zu veranlassen oder mandantenübergreifend Daten abzugreifen
Betroffene Rechte Vertraulichkeit, Integrität
Eintrittswahrscheinlichkeit 2 — Mittel
Schwere 3 — Hoch
Risikoniveau 6 — Mittel
Bestehende Maßnahmen Input-/Output-Filterung, Mandantentrennung (separate Container und Datenbanken), keine gemeinsame Nutzung von Kontexten, System-Prompt-Schutz, Logging
Restrisikoniveau 3 — Gering

R5: Unzulässige automatisierte Einzelentscheidung

Aspekt Bewertung
Beschreibung Der KI-Assistent wird entgegen der Nutzungsbedingungen für automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung eingesetzt (Art. 22 DSGVO)
Betroffene Rechte Recht auf menschliche Entscheidung, Recht auf Anfechtung
Eintrittswahrscheinlichkeit 2 — Mittel
Schwere 4 — Sehr hoch
Risikoniveau 8 — Mittel
Bestehende Maßnahmen Vertragliche Verpflichtung des Auftraggebers zur menschlichen Überprüfung, Transparenzhinweise in KI-Ausgaben, Schulungsempfehlung, technische Kennzeichnung als KI-generiert
Restrisikoniveau 4 — Gering

R6: Verletzung der Vertraulichkeit durch unbeabsichtigte Offenlegung

Aspekt Bewertung
Beschreibung Sensible HR-Informationen (z. B. Gehaltsdaten, Abmahnungen) werden durch den KI-Assistenten an nicht autorisierte interne Nutzer offengelegt
Betroffene Rechte Vertraulichkeit, informationelle Selbstbestimmung
Eintrittswahrscheinlichkeit 2 — Mittel
Schwere 3 — Hoch
Risikoniveau 6 — Mittel
Bestehende Maßnahmen Rollenbasiertes Berechtigungskonzept, Mandantentrennung, Zugriffskontrolle auf Bot-Instanzen, Logging
Restrisikoniveau 3 — Gering

R7: Content-Connectoren — unbeabsichtigter Zugriff auf Personendaten in verbundenen Drittsystemen

Aspekt Bewertung
Beschreibung Der Auftraggeber verbindet einen Content-Connector (Dropbox, SharePoint, IMAP-Mailbox, Web-Crawl) an einen Bot und gibt dabei Ordner/Postfächer/URLs frei, die personenbezogene Daten Dritter enthalten, ohne dass alle erforderlichen Rechtsgrundlagen (Einwilligung, § 26 BDSG, berechtigtes Interesse o. ä.) vorab geprüft wurden. Die Daten werden anschließend indexiert und können durch KI-Ausgaben wiedergegeben werden. Zusätzlich besteht bei Dropbox und Microsoft SharePoint grundsätzlich ein Datenfluss in ein Drittland (USA).
Betroffene Rechte Vertraulichkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, informationelle Selbstbestimmung
Eintrittswahrscheinlichkeit 2 — Mittel
Schwere 3 — Hoch
Risikoniveau 6 — Mittel
Bestehende Maßnahmen (1) Opt-In pro Bot durch den Auftraggeber — keine Default-Verbindung; (2) OAuth-Minimal-Scopes (Read-Only; Dropbox App-Folder, SharePoint ausgewählte Sites); (3) AES-256-GCM Verschlüsselung aller Access-/Refresh-Token in der internen Datenbank (connector-crypto.ts); (4) Audit-Log pro Connector-Aktion (Connect, Sync, Disconnect); (5) Unterauftragsverarbeiter-Verträge (DPAs) mit Dropbox und Microsoft + EU-US DPF + SCC für Drittland-Transfers; (6) IMAP und HTTP-Crawler adressieren kundeneigene bzw. öffentliche Quellen, keine zusätzliche Unter-AV-Beziehung; (7) Dokumente-Widerruf: beim Disconnect werden Tokens und indexierte Dokumente entfernt; (8) Nutzerseitige Aufklärung im Portal (Consent-Screen vor Aktivierung erläutert Datenfluss und empfiehlt Scope-Prüfung).
Restrisikoniveau 3 — Gering

Der verbleibende Restrisikobeitrag liegt in der Sorgfalt des Auftraggebers bei Auswahl der freigegebenen Quellen; dies wird vertraglich dem Auftraggeber zugewiesen, da er allein die Rechtsgrundlage für die verbundenen Datenbestände kennt.

5.3 Risikomatrix (nach Maßnahmen)

Gering (1) Mittel (2) Hoch (3) Sehr hoch (4)
Sehr hoch (4)
Hoch (3)
Mittel (2) R3 R1, R4, R6, R7 R2, R5
Gering (1)

Ergebnis: Nach Implementierung aller Maßnahmen befinden sich sämtliche identifizierten Risiken im Bereich Gering. Eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO ist nicht erforderlich.


6. Maßnahmen zur Risikominimierung

6.1 Technische Maßnahmen

Nr. Maßnahme Adressierte Risiken Status
T1 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (TLS 1.3, WireGuard, LUKS) R1, R4, R6 Implementiert
T2 Mandantentrennung (separate Container, Datenbanken, Netzwerke) R1, R4, R6 Implementiert
T3 Input-/Output-Filterung gegen Prompt Injection R4 Implementiert
T4 Vollständiges Audit-Logging aller Konversationen R2, R4, R5 Implementiert
T5 Automatisierte Löschprozesse gemäß Löschkonzept (Anlage 3) R1, R6 Implementiert
T6 Multi-Faktor-Authentifizierung für alle administrativen Zugänge R1 Implementiert
T7 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte als solche R2, R5 Implementiert
T8 Self-Hosted LLM — kein Datentransfer an Dritte R1, R4 Implementiert
T9 Kein Training/Fine-Tuning mit Kundendaten R1, R2 Implementiert
T10 24/7-Monitoring mit automatischer Alarmierung R1, R3, R4 Implementiert
T11 AES-256-GCM-Verschlüsselung aller Connector-Zugangsdaten (Dropbox, SharePoint, IMAP) in der internen Datenbank R7 Implementiert
T12 OAuth-Minimal-Scopes (Read-Only, App-Folder-/Site-Scope) als Default für alle Content-Connectoren R7 Implementiert
T13 Vollständige Entfernung von Tokens und indexierten Dokumenten bei Disconnect eines Connectors R7 Implementiert

6.2 Organisatorische Maßnahmen

Nr. Maßnahme Adressierte Risiken Status
O1 Vertragliche Verpflichtung: Keine automatisierten Einzelentscheidungen ohne menschliche Überprüfung R2, R5 Im AVV verankert
O2 Schulungsempfehlung für Nutzer des Auftraggebers zum verantwortungsvollen KI-Einsatz R2, R5 Empfohlen
O3 Dokumentierter Incident-Response-Plan (Anlage 5) R1, R3, R4 Implementiert
O4 Regelmäßige Überprüfung der TOMs (mindestens halbjährlich) Alle Implementiert
O5 Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeiter R1, R6 Implementiert
O6 Jährliche Überprüfung und Aktualisierung dieser DSFA Alle Geplant
O7 Transparenzhinweise für betroffene Personen (Datenschutzerklärung, Dokument 09) R2, R5 Implementiert
O8 NDA mit dem Auftraggeber (Dokument 08) R6 Vorgesehen
O9 Opt-In pro Bot und Connector; Consent-Screen mit Hinweis auf Drittland-Transfer (Dropbox/SharePoint USA, DPF) und Empfehlung zur vorherigen Scope-/Rechtsgrundlagen-Prüfung R7 Implementiert
O10 Unterauftragsverarbeiter-Verträge (DPAs) mit Dropbox, Inc. und Microsoft Corporation inkl. SCC; Dokumentation im Verzeichnis (Anlage 2) R7 Implementiert

7. Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten

Der Auftragnehmer hat derzeit keinen Datenschutzbeauftragten bestellt (§ 38 BDSG). Die datenschutzrechtliche Beurteilung erfolgt durch den Ansprechpartner für den Datenschutz:

Stellungnahme (Finn Malte Hinrichsen, datenschutz@qognio.com):

Die durchgeführte DSFA zeigt, dass die identifizierten Risiken durch die implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen auf ein akzeptables Niveau reduziert werden. Die Self-Hosted-Infrastruktur, die strikte Mandantentrennung und der Verzicht auf Training mit Kundendaten stellen wesentliche Schutzmechanismen dar. Die Einhaltung der Vorgaben des Art. 22 DSGVO (keine automatisierten Einzelentscheidungen) muss durch den Auftraggeber sichergestellt werden.

Empfehlung: Die Verarbeitung kann unter den beschriebenen Bedingungen und mit den implementierten Maßnahmen durchgeführt werden. Eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.


8. Einbeziehung betroffener Personen

Gemäß Art. 35 Abs. 9 DSGVO wird der Standpunkt der betroffenen Personen oder ihrer Vertreter eingeholt, sofern dies angemessen ist. Im vorliegenden Fall wird empfohlen:

Die Verantwortung für die Einbeziehung betroffener Personen liegt beim Auftraggeber als Verantwortlichem.


9. Ergebnis und Freigabe

9.1 Gesamtbewertung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ergibt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Qognio Bot-Service unter den beschriebenen Bedingungen zulässig ist. Die identifizierten Risiken werden durch die implementierten Maßnahmen auf ein geringes Restrisikoniveau reduziert.

9.2 Voraussetzungen

Die positive Bewertung setzt voraus, dass:

  1. Der Auftraggeber keine automatisierten Einzelentscheidungen ohne menschliche Überprüfung auf Basis der KI-Ausgaben trifft
  2. Der Auftraggeber die betroffenen Personen gemäß Art. 13/14 DSGVO über den KI-Einsatz informiert
  3. Der Auftraggeber den Betriebsrat (sofern vorhanden) ordnungsgemäß beteiligt
  4. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 1) aufrechterhalten und regelmäßig überprüft werden
  5. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) nur mit gesonderter Vereinbarung verarbeitet werden

9.3 Freigabe

Rolle Name Datum Unterschrift
Ansprechpartner Datenschutz (AV) Finn Malte Hinrichsen _____________ _____________
Verantwortlicher (AG) [Kundenname] _____________ _____________

10. Überprüfung und Aktualisierung

(1) Diese DSFA wird mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitungstätigkeiten überprüft.

(2) Eine Aktualisierung ist insbesondere erforderlich bei:


Letzte Überprüfung: April 2026 Nächste planmäßige Überprüfung: April 2027


Diese Datenschutz-Folgenabschätzung ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) zwischen den Parteien.